Pflegepaket
Pflegebedürftige Personen haben einen Anspruch auf die Versorgung mit "zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln". Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die jeweilige Pflegekasse ist eine Pflegeeinstufung. Derzeit übernehmen die gesetzlichen Pflegekassen bis zu € 40,00 im Monat. Das sind bis zu € 480,00 im Jahr.
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So funktioniert es
Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollte noch etwas unklar sein, stehen wir Ihnen gerne von 09.00 - 17.00 Uhr telefonisch unter 05261 - 94 08 940 zur Verfügung.
Was verbirgt sich hinter der € 40,00 Pauschale und wann steht mir diese zu?
Mit der € 40,00 Pauschale hat es sich die Pflegekasse zur Aufgabe gemacht, die häusliche Pflegesituation zu unterstützen. Dies gewährleistet sie mit der Bereitstellung eines Pauschalbetrages in Höhe von € 40,00, mit der „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch" erhältlich sind. Diese stehen dem Versicherten – insofern er in eine Pflegestufe eingruppiert wurde – monatlich zur Verfügung.
Wie beantrage ich die € 40,00 Pauschale und wer übernimmt die Kosten?
Um die € 40,00 Pauschale in Anspruch zu nehmne, muss ein Antrag gestellt werden. Ein Antragsformular stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Erfolgt eine Zusage Ihrer Pflegekasse, ist eine monatliche Versorgung mit den entsprechenden Pflegehilfsmitteln möglich. Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse vollem Umfang.
Wie läuft eine Bestellung bei einer bereits genehmigten € 40,00 Pauschale ab?
Liegt eine Genehmigung der Pflegekasse vor, können Sie das gewünschte Paket auswählen und sich kostenlos liefern lassen. Keine dieser Pflegepakete übersteigt den Betrag der angegebenen € 40,00. Somit entstehen für Sie keine Kosten.
Benötige ich für jede Bestellung wieder eine neue Genehmigung?
Die Pflegekassen genehmigen die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in der Regel auf unbestimmte Zeit. In einigen Fällen werden Genehmigungen befristet. Sollte ein neuer Antrag nötig sein, bieten wir Ihnen den Service einer weiteren Beantragung durch uns selbstverständlich an.
Was ist, wenn der Bedarf höher liegt oder ich den Betrag der € 40,00 nicht ausschöpfe?
Geht der Bedarf über die angegebenen € 40,00 hinaus, so muss der Versicherte die zusätzlichen Kosten selbst tragen. Das Übertragen eines Restbetrages von einem Vormonat in einen neuen Monat ist leider nicht möglich. Ist in einem Monat der Betrag ausgeschöpft, steht eine weitere Versorgung erst im nächsten Kalendermonat wieder zu.
Erhalte ich automatisch jeden Monat eine neue Lieferung?
Es erfolgt keine automatische Lieferung`nach der ersten Anforderung. Ein Pflegepaket wird nur nach Ihrem Wunsch zugestellt. Sie haben jeden Monat einen Anspruch auf ein neues Paket.